Vor der Vogelschutzzeit: Jetzt noch schneiden!

Im März beginnt der Vogelschutz!

Letzte Gelegenheit zum Gehölzschnitt: Wer es bis jetzt versäumt hat Bäume und Sträucher in seinem Garten zurechtzustutzen sollte nun schnell zur Säge greifen. Nur noch bis zum 28. Februar dürfen Bäume gekappt, Sträucher verjüngt, Hecken stark zurückgeschnitten und Gehölze aus dem Garten entfernt werden. Ab dem 1. März beginnt die Vogelschutz-Zeit, die im Landschaftsgesetz NRW verankert ist. Bis Ende September dürfen dann keine starken Schnittmaßnahmen mehr ausgeführt werden um die brütenden Vögel in den Gärten zu schützen. In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die notwendigen Arbeiten noch rechtzeitig und fachgerecht durchzuführen.